Steuer Denunzierungen

Steuern hinterziehen ist illegal. Illegale Taten werden in Deutschland in der Regel bestraft. Manchmal gibt es Ausnahmeregelungen. Über diese wird dann wie im Fall der Kronzeugenregelung heftig diskutiert. Nicht wirklich wird hingegen über die Möglichkeit diskutiert, nicht versteuertes Geld bei den Behörden zu melden, nachträglich mit Zinsen zu versteuern und dann straffrei nach Hause zu gehen. Es scheint in der globalisierten Welt die einzige Möglichkeit für den Staat zu sein, doch noch an sein Geld zu kommen, um damit seinen Aufgaben nachzukommen. Immerhin bewies im Januar 2013 der Fall Hoeneß, dass die Selbstanzeige alles andere als leicht ist. Er hat es nicht hinbekommen, nun wird gegen ihn ermittelt. Doch nach über einem Jahr scheint es nicht so, als würden die Fiskusflucht ernste Konsequenzen für Hoeneß haben.

Schlauer, so vernimmt man heute Spiegel Online, hat es Alice Schwarzer angestellt. Ihre Selbstanzeige im vergangenen Jahr – immerhin nach mehreren Jahren der Debatte über „Schweiz“, „Kavallerie“ und „Steuer-CDs“ scheint komplett gewesen zu sein. Durch ihre Nachzahlung ist sie jetzt straffrei und kann juristisch nicht belangt werden. Und natürlich hat sie nicht ihr Einkommen verschleiert, sondern „nur“ die Zinsen in der Schweiz nicht versteuert. Dass der Betrag mit über 200 000 Euro noch immer mehr ist, als die meisten Bundesbürger je auf ihrem Konto haben werden, wird nicht debattiert.

Und natürlich gilt weiterhin die Unschuldsvermutung, vielleicht war es wirklich die „Nachlässigkeit“, die dazu geführt hat, dass die Zinsen nicht beim Fiskus gemeldet wurden. Vielleicht war es aber doch mehr das Unrechtsbewusstsein, das „erst in den letzten Jahren geschärft“ wurde. Schwarzer attackiert den Spiegel jedoch für die Veröffentlichungen: „mit welchem Recht also jetzt diese Denunzierung?“

Erst einmal waren die ersten Artikel auf Spiegel Online keineswegs denunzierend. Es wurde eindeutig darauf hingewiesen, dass die Selbstanzeige gestellt und angenommen wurde und dass sich ihr kein Strafverfahren anschließt. Der Artikel blieb also bei der Wahrheit. Auch darin kann man das Überschreiten einer „ethischen“ Grenze sehen, vielleicht gar wie Schwarzer eine „Rufschädigung“ gegen ihre Kampagnen. All dies spricht aber eher dafür, dass Schwarzer, wie Hoeneß und viele andere vor ihr, kein wirkliches Vergehen in ihrer Tat sehen möchte. Sie spricht zwar von einem „Fehler“, den sie „von ganzem Herzen“ bereut. Reue ist gut, angesichts der Denunzierungsvorwürfe und dem Reuebekenntnis erst nach der Spiegel-Veröffentlichung, ist sie vielleicht nicht ganz glaubwürdig.

Mit etwas Glück führt die Berichterstattung des Spiegels einmal nicht dazu, dass der „Persönlichkeitsschutz […] noch eine niedriger gehängt“ wird, sondern dass noch mehr Leute sich überlegen, dass ein Konto in der Schweiz gar keine gute Idee ist und dass man bei einer Selbstanzeige, spätestens aber bei einem „Verrat“ durch Informanten,  vielleicht doch öffentlich einen Fehler eingestehen muss.

Update 3. Februar: Heute weist der Spiegel zudem darauf hin, dass Schwarzer nur die letzten zehn Jahre nachzahlte, obwohl das Konto bereits seit über 20 Jahren besteht. Damit wäre die Frage, ob das legale auch (unter Berücksichtigung der Verjährungsfrist bei Steuerdelikten) legitim war, wohl noch einmal drängender.

 

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