Europawahl 2014: Wie wird gewählt?

Act-React-ImpactAm 25. Mai wird das Europäische Parlament europaweit nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die Wahlvorschriften werden national jedoch recht unterschiedlich ausgelegt.

In Deutschland hat jeder Wähler eine Stimme, mit der er eine Partei wählen kann. Eine Partei muss 3% erhalten, um in das Europäische Parlament einzuziehen. Gewählt werden in der Regel bundesweite Listen der Parteien.
Nur die CDU und die CSU stellen Landeslisten auf. Das liegt vor allem daran, dass sich die beiden Parteien in Bayern keine Konkurrenz machen wollen. Für die CDU hat es aber auch den Vorteil, dass der Europaabgeordnete des jeweiligen Bundeslandes nicht nur vor Ort plakatiert wird, sondern auch als erste Person auf dem Wahlzettel für die CDU steht. Bei der SPD und den anderen Parteien steht hingegen nur der bundesweite Spitzenkandidat, der wiederum auf den CDU Landeslisten nicht zu finden ist. Ein Nachteil dieser Methode ist jedoch, dass die CDU in kleinen Bundesländern wie zum Beispiel Bremen mit den Landeslisten nur statistisch sehr geringe Chancen hat, einen Abgeordneten ins europäische Parlament zu senden.

Andere EU-Länder organisieren die Wahl zum Teil etwas anders. Die Sperrklausel variiert von 0 bis 5%. In einigen Ländern wie zum Beispiel Belgien oder Griechenland gibt es eine Wahlpflicht. Viele Länder wie zum Beispiel Österreich kennen zudem Vorzugsstimmen, mit der Wähler nicht nur eine Partei, sondern von der Parteiliste auch noch einen Kandidaten wählen können. Frankreich, Großbritannien und einige andere Länder verteilen die zur Verfügung stehenden Mandate von vornherein auf Wahlkreise, in denen die Ergebnisse dann getrennt ausgezählt werden. Dieses Verfahren bevorteilt vor allem die großen Parteien. Auf diese Weise konnten die konservativen britischen Tories mit 28% der Stimmen, etwa 38% der Mandate erringen und die konservative französische UMP mit ebenfalls etwa 28% der Stimmen sogar etwas über 40% der Mandate erringen (in Frankreich allerdings mithilfe einer fünf Prozenthürde in jedem einzelnen Wahlkreis). Zuletzt kann jedes Land den Wahltag vom Donnerstag, dem 22. und Sonntag dem 25. Mai setzen.

Diese fünf Unterschiede zeigen bereits, dass in Europa zwar ein Parlament, aber noch lange nicht eine Wahl stattfindet. Man muss allerdings bedenken, dass die Europawahl für Länder mit einem Mehrheitswahlrecht bereits eine große Umgewöhnung ist, während in Deutschland im Vergleich zur Bundestagswahl gerade einmal die Erststimme wegfällt. In der letzten und vorletzten Wahlperiode mangelte es nicht an Vorschlägen, das Wahlrecht zu ändern und so zu spezifizieren, dass die Wahlbedingungen europaweit ähnlicher werden. Debattiert werden vor allem europaweite Listen, um die weiterhin starke Stellung der nationalen Parteien zu brechen. Doch mangelt es nicht nur an Bedarf der Bevölkerung nach europaweiten Parteien, eine Änderung des Wahlrechts wäre eine Vertragsänderung, der alle Mitgliedsstaaten zustimmen müssten. Dass dies nur sehr schwierig zu erreichen ist, zeigt das derzeitige, im Kompromiss entstandene Wahlrecht. Es produziert zwar alle fünf Jahre ein Europäisches Parlament nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, verhindert aber nicht, dass sich der Wahlablauf in jedem Land ein wenig unterscheidet. Vielleicht ist es aber auch gerade dadurch ein gelungenes Beispiel des europäischen Motto „in Vielfalt geeint„.

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