Ein Arbeitsplatz auch für Nazis

Das Urteil des Bundesarbeitsgericht, dass niemandem wegens einer politischen Einstellung gekündigt werden darf, wird von Zeit Online begrüßt. Aufgrund der Meinungsfreiheit müsste es in Deutschland möglich sein, dass zum Beispiel ein NPD-Mitglied im öffentlichen Dienst arbeitet. Es darf nur seine Ideologie nicht mehr weiter verbreiten. Die Erkenntnis, dass eine Gesellschaft mit extremistischen Meinungen umgehen muss und Wege finden muss, trotz ihrer zu überleben, ist richtig. Nur kommt sie ein paar Jahrzehnte zu spät.

Denn das Urteil unterstreicht einmal mehr den Eindruck, in Deutschland werde gegen Rechts weniger stark vorgegangen als gegen stark Links. Nur wenige werden sich noch daran erinnern, ich war damals noch nicht geboren, aber eine SPD-geführte Bundesregierung führte einst einen Radikalen-Erlass ein, der es Linksradikalen verwehrte, in den öffentlichen Dienst zu gehen. Das beinhaltete auch die Mitgliedschaft in der falschen Partei. Damals hat entweder keiner geklagt oder kein Gericht hatte etwas dagegen. Ich meine gelesen zu haben, dass Gerhard Schröder Anfang der 90er Jahre sogar Schelte dafür bekam, dass er den Radikalen-Erlass in Niedersachsen wieder abschaffen ließ. So wandeln sich die Zeiten oder so unterscheidet sich die Warhnehmung bei Links- und Rechtsextremismus.

Interessant ist auch der Teil mit der ideologischen Weiterverbreitung. Und was ist in dem Fall, dass jemand seine Ideologie anwendet? Beim Schreiben für eine Behörde ist das schon schwierig. Aber überall dort, wo ein Verwaltungsangestellter mit Bürgern in Kontakt kommt, besteht die Möglichkeit, dass er diskriminierend auftritt. Das muss nicht so sein, aber wenn ein NPD-Mitglied etwas Grips im Kopf hat, dürfte ihm Diskriminierung gelingen, ohne dass ihm etwas nachgewiesen werden kann.

Ungünstig ist es halt auch da, wo zum Beispiel NPD-Lehrer für die Partei werben. So etwas soll zum Beispiel vor kurzem in Schleswig-Holstein geschehen sein. Wie will man das verhindern? Wie verhindert man tatsächlich eine Unterwanderung durch staatsfeindliche Mitarbeiter?

Generell ist das Argument mit der Meinungsfreiheit aber sehr zu begrüßen. Es bleibt halt nur die Frage, wo Medien und Gerichte während der Radikalen-Erlasse waren. Insgesamt ist das Urteil aber ein weiterer Grund dafür, die NPD noch stärker darauf zu kontrollieren, ob sie tatsächlich verfassungsmäßig ist. Denn wenn sie es nicht ist, dürften ihre Mitglieder wiederum auch nicht in den öffentlichen Dienst. Und ich habe meine Zweifel, ob die Partei unsere Verfassung tatsächlich unterstützt.

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