Volksaufstand?

Immer mehr Leute fordern immer mehr Abstimmungen zu immer mehr Themen. Basisdemokratie nennt sich das, behaupten die meisten. Schließlich konnte das strikte Nichtrauchergesetz in Bayern ja auch nur durch einen Volksentscheid durchgesetzt werden.

Deutschland hat auf Bundesebene kaum Möglichkeiten für einen Volksentscheid (lediglich bei Länderneugliederungen sind im Grundgesetz Volksentscheide vorgesehen). Bei der Gründung der BRD verzichtete man auf solche Möglichkeiten, weil man um die demokratische Reife der Deutschen fürchtete. Das ist doch heute anders, fordern die meisten.

In diesem Zusammenhang ist es sehr schön, dass der Spiegel – leider „nur“ im Rahmen des Jahresrückblickes – auf einen Volksentscheid wieder aufmerksam macht, der symptomatisch für das Prinzip sein könnte: Der Hamburger Volksentscheid zur Primarschule.

Hier wehrten sich die besser gestellten Hamburger dagegen, dass die Grundschule auf sechs Jahre verlängert wurde, obwohl die meisten Bildungsexperten der Meinung sind, dass in Deutschland viel zu früh selektiert wird (was in anderen Ländern auch nicht geschieht). Interessanterweise gingen hauptsächlich die Leute zur Wahl, die über vernünftige bis bessere Einkommen verfügten. Die Bürger, für die die Reform eigentlich gedacht war, ließen sich an den Wahlurnen nicht blicken. Stellt ein Volksentscheid in diesem Fall wirklich die Interessen des Volkes dar?

Im Hamburger Fall waren wenigstens noch alle Parteien für das Projekt. Im Berliner „Ethik“-Streit war das schon nicht mehr der Fall. Hier standen sich relativ ausgewogen SPD, Grüne und Linke auf der einen und CDU und FDP auf der anderen Seite gegenüber. Was passiert aber, wenn der Volksentscheid auf einmal ein wirtschaftsnahes Thema anspricht. Auch für einen Volksentscheid ist Wahlwerbung nötig. Und wo sitzt nun einmal das Geld? Bei den Sozialverbänden?

Daneben zeigt die basisdemokratische Schweiz mit „verbessertem“ Abschieberecht und Minarettverbot nach Volksentscheiden, dass bundesweite Volksentscheide nicht nur Segen bringen können, sondern auch schlicht Vorurteile, die in der paralamentarischen Demokratie ausdiskutiert werden, in Gesetze manifestiert.

„Volksentscheid=Basisdemokratie“ ist als Formel etwas zu leich. Viel mehr sollten Parlaments-Wahlen ernster genommen werden und die Abgeordneten danach mehr in die Pflicht genommen werden. Das bedeutet aber auch, dass der Wähler sich mal damit auseinandersetzt, wofür sein Direktkandidat im Bundes-, Landtag oder Gemeinderat eigentlich stimmt. Das machen wiederum die wenigsten, sondern setzen ihr Kreuz stur bei der Partei, die auf Bundesebene am interessantesten wirkt.

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