Schwarz-Gelb: Gemeingefährlich

Sie sind beinahe eine aussterbende Art. Nach dem Sieg im Bund haben sie zwei Bundesländer an andere Regierungskoalitionen verloren. Beim letzten Deutschland-Trend lagen sie bei mickrigen 38%. Obwohl die Umfragewerte ebenfalls nicht zum Jubeln einladen, könnte man beinahe Mitleid mit der schwarz-gelben Koalition haben. Schließlich weiß man als Sozialdemokrat, wie es ist, wenn regieren mit Liebesentzug bestraft wird. Ein Beispiel aus Sachsen zeigt jedoch: Schwarz-Gelb hat keinerlei Mitleid verdient!

Für Kristina Schröder und die CDU steht fest, Linksextremismus muss bekämpft werden. Das sollen sie gerne versuchen, solange dabei keine Mittel bei dem Vorgehen gegen rechtes Gedankengut gekürzt werden. Mit ihrer Extremismusklausel stößt die Ministerin natürlich viele Menschen vor den Kopf. Um an staatliche Förderung zu gelangen, soll man versichern, dass man keinem extremen Gedankengut angehört. Super, da „Linksextremismus“ ja auch prima zu definieren ist. Aber selbst das ist zwar nicht richtig, aber irgendwo noch verständlich. Der Staat gibt Geld, dafür darf er eine Art Bekenntnis zum Grundgesetz verlangen. Das ist zwar ein Misstrauensbeweis gegenüber Bürgerinitiativen, die versuchen gegen rechtes Gednakengut vorzugehen, aber Bürger sind Schwarz-Gelb in der Regel ja egal.

Das Schwarz-Gelbe Sachsen setzt nun aber noch einen drauf: Initiativen gegen Rechts, die vom Staat gefördert werden, müssen nun auch ihre Pressemitteilungen an das zuständige Ministerium schicken, damit sie genehmigt werden. Dabei versteckt man sich zunächst feige hinter dem Bundesministerium, um dann der Lüge überführt zu werden.

Gerade für Initiativen, die Einstellungen und Ansichten verändern wollen, sind Pressemitteilungen natürlich wichtig und die Beachtung in der Presse ist ein wesentlicher Teil der Arbeit. Zudem erwähnt die TAZ zurecht, dass die Zahlen über rechte Gewalttaten oft erheblich von denen der Behörden abweichen. Werden die Behörden diese Zahlen noch in einer „überprüften“ Pressemitteilung stehen lassen? Und überhaupt: Hat der Staat zu weitgehende Überprüfungsrechte, bloß weil er das Geld gibt?

Der Vorgang ist in dreifacher Hinsicht ärgerlich und gefährlich.

Wer hat denn schon Lust sich zu engagieren, wenn man vom Staat automatisch missträuisch beäugt wird? Man kann genau so gut, Projekte unterstützen und wenn einem dabei auffällt, dass sich dabei „extremistische“ Tendenzen entwickeln, die Unterstützung entziehen. Und selbst in dem Fall, müsste vorher definiert werden, was „extremistisch“ bedeutet.

Bei der Vorgehensweise handelt es sich somit nämlich um Zensur. Zensur, die lediglich dadurch begründet wird, dass die Initiative vom Staat finanziert wird. Aber Anti-Rechts-Arbeit ist de facto auf Steuermittel angewiesen, schließlich kann man nicht nur auf Spenden vertrauen. Muss man sich durch diesem Zwang dem staatlichen Misstrauen unterwerfen? Denn es stellt sich ja auch die Frage, warum der Staat gerade Mitglieder solcher Initiativen misstraut. Warum dann nicht auch eine „Extremismusklausel“ fürV ALG-II-Empfänger, Kindergeldempfängern oder Nutznießern der Pendlerpauschale? Alle drei Leistungen werden nicht (oder nicht mehr) über Beiträge erarbeitet, sondern sind „Geld vom Staat“. Was für ein gruselige Vorstellung, würden damit Extremisten gefördert werden.

Gefährlich ist die Vorgehensweise, weil sie sich ausgerechnet in Sachsen abspielt. In Sachen lag die NPD 2004 gerade einmal 0,6 Prozent hinter der SPD, 2009 waren es immerhin 4,8 Prozent. Es ist das erste Bundesland, indem es der NPD gelungen ist, in einen Landtag wiedergewählt zu werden. Müsste nicht gerade dort die Regierung froh sein, dass es überhaupt Bürger gibt, die bereit sind, sich gegen die NPD zu engagieren? Warum gerade die sächsische Schwarz-Gelbe-Regierung die Extremismusklausel am härtesten umsetzt, wo bei ihr die Gefahr doch am größten ist, ist absolut unverständlich.

Aber der Vorgang zeigt, Schwarz-Gelb macht nicht nur schlechte Bundespolitik: In einigen Bundesländern ist die Koalition sogar gemeingefährlich.

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